Garantiebedingungen
Auf Produkte, die mit dem Hinweis „4 Jahre Garantie auf die Bespannung “ versehen sind, garantiert die Solero Trading B.V., De Maas 34, 5684 PL Best dem Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die an den Garantienehmer in Deutschland gelieferten Schirmbespannungen der Solero-Schirmeinnerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ab Rechnungsdatum frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung (z.B. Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz und Minderung) oder auf Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte können somit unabhängig von der Garantie ohne Einschränkungen geltend gemacht werden.
I. Garantiegeber:
Garantiegeber ist die
Solero Trading B.V.
De Maas 34
5684 PL Best - Niederlande
Telefon: +31(0)499 375327
II. Räumliche Reichweite der Garantie
Räumliche Reichweite der Garantie ist die Bundesrepublik Deutschland
III. Beginn und Dauer der Garantie
Die Garantie gilt für eine Frist von 4 Jahren ab Kaufdatum. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
IV. Umfang der Garantie
Der Garantiegeber garantiert, dass die Schirmbespannungen frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind. Treten während der Garantiefrist Material- oder Verarbeitungsfehler auf, wird der Garantiegeber diese beheben.
Dabei kann der Garantiegeber nach eigener Wahl
- die Reparatur vornehmen
- ein Ersatzprodukt liefern
- den Kaufpreis erstatten
Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche. Gesetzliche Ansprüche werden durch die Garantie nicht beeinträchtigt.
V. Ausschlüsse
Schutzabdeckungen sind von der Garantie ausgenommen.
Die Garantie auf die Bespannungen erlischt, wenn
- das Produkt Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers (gemäß Bedienungsanleitung) abweichenden Gebrauch verursacht sind,
- das Produkt von Personen, die vom Garantiegeber hierzu nicht autorisiert sind, repariert oder abgeändert wurde
- das Produkt mit Nicht-Originalzubehör oder Nicht-Originalersatzteilen verwendet wurde
VI. Geltendmachung der Garantie
Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen müssen diese innerhalb der Garantiefrist beim Garantiegeber angezeigt werden. Die Anzeige kann telefonisch, per E-Mail oder Brief gegenüber dem Kundendienst des Garantiegebers vorgenommen erfolgen. Der Kundendienst des Garantiegebers ist von Montag bis Freitag, von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer: +31 (0)499375327 sowie per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Die Postanschrift des Garantiegebers lautet Solero Trading B.V., De Maas 34, 5684 PL Best – Niederlande. Der Garantienehmer wird gebeten, bei der Geltendmachung der Garantie, die jeweilige Rechnungsnummer sowie das Kaufdatum und die Bezeichnung des Modells anzugeben.Die Geltendmachung der Garantie setzt die Vorlage der Originalrechnung des gekauften Produktes voraus.
VII. Anwendbares Recht
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.